Von: Gemeinde
Kundmachung der Gemeinde
Flächenwidmungsplan mit örtlichem Entwicklungskonzept der Gemeinde Eidenberg – Grundlegende Überprüfung Beschluss des Gemeinderates vom 18. Oktober 2011
Am 18. Oktober 2011 hat der Gemeinderat der Gemeinde Eidenberg den einstimmigen Beschluss gefasst, den Flächenwidmungsplan samt dem örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Eidenberg gemäß § 18 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993 idgF grundlegend zu überprüfen.
Gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Oö. ROG 1994, LGBl. Nr. 114/1993 wird durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel daher öffentlich kundgemacht, dass der Flächenwidmungsplan samt dem örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Eidenberg grundlegend überprüft wird.
Die Absicht einen Flächenwidmungsplan neu zu erlassen oder grundlegend zu überprüfen, ist gemäß § 33 Abs. 1 Oö. ROG 1994 idgF. vom Bürgermeister durch zumindest vierwöchigen Anschlag an der Gemeindeamtstafel kundzumachen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an einer Änderung glaubhaft macht, kann dies innerhalb einer angemessenen Frist dem Gemeindeamt schriftlich bekannt geben.
Als Frist zur schriftlichen Einbringung von Anträgen auf Widmungsänderungen wird ein Zeitraum von 6 Wochen ab Aushang der Kundmachung an der Gemeindeamtstafel festgesetzt. Derartige Anregungen sind demnach bis einschließlich 31. Jänner 2012 schriftlich beim Gemeindeamt Eidenberg einzubringen. Formblätter dafür liegen am Gemeindeamt auf.
Der Bürgermeister
Adi Hinterhölzl
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